Am Schinnergraben 79 . 55129 Mainz . Tel. 06131/9229 0 . Fax 06131/9229 44
Verehrter Reisegast,
um Ihren Urlaub zu gestalten, setzen wir uns mit Fluggesellschaften, Mietwagenunternehmen,
Hotels und allen anderen Unternehmen, deren Leistungen wir in Anspruch
nehmen in Verbindung. Wir vergewissern uns, daß all diese Unternehmen
einen guten Ruf genießen und effizient und verläßlich arbeiten. Wann immer
es uns möglich ist, stellen wir einen Repräsentanten vor Ort zur Verfügung,
der Ihnen bei auftretenden Fragen behilflich sein wird. Unsere Reiseangebote
werden zu reduzierten Preisen für das Fachpersonal aufgelegt; bitte haben
Sie Verständnis dafür, daß Sie deshalb besonderen Bedingungen unterliegen,
die für Vollzahler nicht gelten. Die von uns angebotenen Reisearrangements
richten sich an einen speziellen Personenkreis: unsere Reisen können ausschließlich
gebucht werden durch Mitarbeiter von Fluggesellschaften, Reisebüros sowie
einigen Frachtunternehmen und Flughafengesellschaften. Generell behalten
sich die einzelnen Fluggesellschaften vor, selbst den berechtigten Personenkreis
zu bestimmen. Aus diesem Grund entnehmen Sie bitte aus dem jeweiligen
Programm, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Sie sowie etwaige Begleitpersonen
zur Teilnahme berechtigt sind. In jedem Fall ist vorgeschrieben, daß Begleitpersonen
nicht alleine sondern nur gemeinsam mit der buchungsberechtigten Person
reisen dürfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß in Verhandlungsfällen
grundsätzlich nur unser Vertragspartner, d.h. die buchungsberechtigte
Person, Ansprechperson ist und nicht etwaige Begleitpersonen. Bitte beachten
Sie, daß die Fluggesellschaften für die zum Angestelltenrabatt reisenden
Passagiere eine spezielle Kleiderordnung vorschreiben. Die Befolgung dieser
Vorschriften erfolgt in Ihrem eigenen Interesse, da die Fluggesellschaften
berechtigt sind, bei Nichtbeachtung der Kleiderordnung die Beförderung
der betreffenden Passagiere zu verweigern. Generell ist während des Aufenthalts
an Bord auf eine korrekte, nicht zu legere Kleidung zu achten; in keiner
Klasse sind Jeans, Shorts, T-Shirts, Sonnentops, Sandalen o.ä. zugelassen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte wiederum den konkreten Vorschriften der
jeweiligen Fluggesellschaft. Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen,
daß der Ihnen gewährte Angestelltenrabatt von Zeit zu Zeit von den Finanzämtern
als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert wird. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, daß in diesem Fall weder auf Lawson International GmbH noch auf
die jeweiligen Flug- oder Schiffahrtsgesellschaften bzw. anderen Leistungsträger
Rückgriff genommen werden kann.
Die folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Arrangements der Lawson International GmbH.
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der Lawson International GmbH den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann ausschließlich schriftlich oder per Fax vorgenommen werden. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen (Reisebestätigung/Rechnung). Liegen Ihnen unsere Reisebedingungen bei Buchung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang, unverzüglich, ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, bedeutet dies ein neues Angebot unsererseits. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß es unter Umständen (z.B. in der Hochsaison) vorkommen kann, daß Zimmer zu ermäßigten Reiseindustrieraten ausgebucht oder die Kontingente für Lawson International GmbH erschöpft sind. In diesem Fall versuchen wir, für Sie Zimmer der gleichen oder einer anderen Kategorie bzw. ein anderes Hotel oder ein Zimmer bei einem anderen Veranstalter gegebenenfalls gegen Aufpreis zu buchen. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie uns gegenüber die Annahme unseres Angebots erklären.
a) Bei Anmeldung von Pauschalreisen wird eine
Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, maximal jedoch
€ 250,00 fällig: bitte entrichten Sie diese per Scheck
oder geben Sie Ihre Kreditkartennummer mit Verfalldatum an, so daß wir den Anzahlungsbetrag
einziehen können. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder
wird unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen, werden wir den
von Ihnen geleisteten Anzahlungsbetrag selbstverständlich unverzüglich
zurückerstatten.
b) Bei "tickets only" ist der Reisepreis sofort nach Bestätigung fällig.
c) Sollten Sie innerhalb von 21 Tagen vor Reiseantritt buchen, so müssen
wir Ihnen eine Spätbuchungsgebühr in Höhe von € 26 pro Vorgang in Rechnung stellen, welche ebenfalls mit der Anmeldung fällig wird.
Wir weisen darauf hin, daß diese auch bei Nichtzustandekommen eines Reisevertrages
bzw. bei Rücktritt nicht zurückerstattet werden kann.
d) Die Restzahlung ist
mit der Erstellung der Rechnung/Reisebestätigung fällig. Bei längerfristigen
Buchungen von Pauschalarrengements wird die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
e) Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
f) Ist der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung, d.h. nach
der ersten Zahlungserinnerung, oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt
nicht vollständig bezahlt, so berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrags
und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren
(s. Ziff 6), vorausgesetzt es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein
zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
a) Der Umfang der
von uns vertraglich zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Reisebestätigung/Rechnung.
b) Falls Sie spezielle Wünsche
haben, die nicht in unserer Broschüre angeboten sind, werden wir diese
an das entsprechende Unternehmen weiterleiten. Sofern wir diese Leistungen
nicht selbst anbieten, können wir keine Garantie dafür übernehmen; wir
werden uns jedoch darum bemühen, daß das entsprechende Unternehmen auf
Ihre speziellen Wünsche eingeht. Bitte beachten Sie, daß Nebenabreden,
die den Umfang der mit uns vertraglich vereinbarten Leistung verändern,
einer schriftlichen Bestätigung bedürfen.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, d.h. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Sollte die nachträgliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erforderlich sein, werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen; in diesem Fall sind Sie berechtigt, ohne Berechnung einer Gebühr mit Ausnahme der eventuell angefallenen Spätbuchungsgebühr vom Vertrag zurückzutreten.
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Vertragsschluß eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn genaue Angaben zur Berechnung des Preises erfolgen und die Preisänderung aus einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse resultiert. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Berechnung einer Gebühr mit Ausnahme der eventuell angefallenen Spätbuchungsgebühr vom Vertrag zurückzutreten.
Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung
bei uns. Im Falle Ihres Rücktritts haben wir als Reiseveranstalter einen
Anspruch auf angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung
zu berücksichtigen. Es ergeben sich daher die wie folgt pauschalierten
Ersatzansprüche
a.)Flugscheine:
vor Ausstellung jeweils abhängig von der betreffenden Fluglinie, nach Ausstellung 100%
b.) Hotelanteil, Mietwagenanteil oder andere Dienstleistungen:
bei Rücktritt bis 31 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises,
30 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises,
21 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises,
13 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises.
Bei Stornierung am Abflugtag oder bei Nichterscheinen wird der volle Reisepreis erhoben. Das gleiche gilt, wenn die Reise wegen Fehlens der notwendigen Reisedokumente wie Reisepaß, Visa o.ä. nicht angetreten werden kann. Selbstverständlich steht es Ihnen im Einzelfall frei, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine bzw. geringere Kosten als die in der von uns in der Pauschale ausgewiesenen Kosten entstanden sind.
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind bedingt durch eine schuldhafte Falschinformation von unserer Seite. Als Reiseveranstalter stehen wir dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, somit deutsche Staatsangehörige, über Bestimmungen von Paß- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Der Reisende ist dazu verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt; in diesem Fall gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für den Fall, daß Sie uns mit der Beschaffung notwendiger Visa beauftragen, haften wir nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den Zugang durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten.
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, daß Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Mängelanzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluß fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese ausdrücklich verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen sollte Ihre Kündigung des Reisevertrages schriftlich erfolgen.
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig vom Reiseveranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Reiseveranstalter für einen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. Durch unvorhersehbare Unregelmäßgikeiten kann es vorkommen, daß Sie die Fluglinie, auf der Sie gebucht sind, nicht befördern kann. Umbuchungen können dann nur auf die gleiche Fluglinie erfolgen; eine "denied boarding compensation" erfolgt in den meisten Fällen nicht. Näheres ist aus den jeweiligen Programmen zu ersehen.
Gerichtsstand des Reiseveranstalters ist Mainz. Für den Fall daß der Vertragspartner des Reiseveranstalters keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. daß die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, daß es sich bei dem Vertragspartner des Reiseveranstalters um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand gleichfalls Mainz vereinbart.
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
Die jeweiligen Leistungsträger und Lawson International GmbH behalten sich das Recht vor bei Missbrauch, Ihre Reiseanmeldung abzulehnen, bzw. falls bereits geflogen wurde, die Differenz zum Normaltarif dem entsprechenden Reisenden nachzubelasten.
Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102f, 94036 Passau, Tel.: 0851-52152 bei der ZURICH Versicherungsgruppe Deutschland AG. Rückfragen sind an Travelsafe zu richten.
Bei Lob, Anregungen und Kritik schreiben Sie uns.