AGB

Allgemeine Reisebedingungen von Lawson International

I) Allgemeine Hinweise

Verehrter Reisegast,
um Ihren Urlaub zu gestalten, setzen wir uns mit Fluggesellschaften, Mietwagenunternehmen, Hotels und allen anderen Unternehmen, deren Leistungen wir in Anspruch nehmen in Verbindung. Wir vergewissern uns, dass all diese Unternehmen einen guten Ruf genießen und effizient und verlässlich arbeiten. Wann immer es uns möglich ist, stellen wir einen Repräsentanten vor Ort zur Verfügung, der Ihnen bei auftretenden Fragen behilflich sein wird. Unsere Reiseangebote werden zu reduzierten Preisen für das Fachpersonal aufgelegt; bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie deshalb besonderen Bedingungen unterliegen, die für Vollzahler nicht gelten. Die von uns angebotenen Reisearrangements richten sich an einen speziellen Personenkreis: unsere Reisen können ausschließlich gebucht werden durch Mitarbeiter von Fluggesellschaften, Reisebüros sowie einigen Frachtunternehmen und Flughafengesellschaften. Generell behalten sich die einzelnen Fluggesellschaften vor, selbst den berechtigten Personenkreis zu bestimmen. Aus diesem Grund entnehmen Sie bitte aus dem jeweiligen Programm, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Sie sowie etwaige Begleitpersonen zur Teilnahme berechtigt sind. In jedem Fall ist vorgeschrieben, dass Begleitpersonen nicht alleine sondern nur gemeinsam mit der buchungsberechtigten Person reisen dürfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in Verhandlungsfällen grundsätzlich nur unser Vertragspartner, d.h. die buchungsberechtigte Person, Ansprechperson ist und nicht etwaige Begleitpersonen. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften für die zum Angestelltenrabatt reisenden Passagiere eine spezielle Kleiderordnung vorschreiben. Die Befolgung dieser Vorschriften erfolgt in Ihrem eigenen Interesse, da die Fluggesellschaften berechtigt sind, bei Nichtbeachtung der Kleiderordnung die Beförderung der betreffenden Passagiere zu verweigern. Generell ist während des Aufenthalts an Bord auf eine korrekte, nicht zu legere Kleidung zu achten; in keiner Klasse sind Jeans, Shorts, T-Shirts, Sonnentops, Sandalen o.ä. zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte wiederum den konkreten Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft. Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Ihnen gewährte Angestelltenrabatt von Zeit zu Zeit von den Finanzämtern als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in diesem Fall weder auf die Klüber Touristik GmbH noch auf die jeweiligen Flug- oder Schiffahrtsgesellschaften bzw. anderen Leistungsträger Rückgriff genommen werden kann.

Die folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Arrangements von Lawson International.

II) Reise- und Zahlungsbedingungen

1) Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der Lawson International GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann ausschließlich schriftlich oder per Fax vorgenommen werden. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen (Reisebestätigung/Rechnung). Liegen Ihnen unsere Reisebedingungen bei Buchung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang, unverzüglich, ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, bedeutet dies ein neues Angebot unsererseits. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es unter Umständen (z.B. in der Hochsaison) vorkommen kann, dass Zimmer zu ermäßigten Reiseindustrieraten ausgebucht oder die Kontingente für Lawson International erschöpft sind. In diesem Fall versuchen wir, für Sie Zimmer der gleichen oder einer anderen Kategorie bzw. ein anderes Hotel oder ein Zimmer bei einem anderen Veranstalter gegebenenfalls gegen Aufpreis zu buchen. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie uns gegenüber die Annahme unseres Angebots erklären.

Veranstalterhaftung

Für alle Reiseleistungen, die bei der Klüber Touristik GmbH gebucht werden, gelten die AGBs von Lawson International. Bei allen Reisevermittlungsgeschäften gelten vorrangig die AGBs des Reiseveranstalters/Leistungsträgers (Fluggesellschaften, Beherbergungsbetriebe, Mietwagenfirmen, Ausflugs- und Rundreiseveranstalter etc.) und die Inhalte der Reisebeschreibung auf der entsprechenden Website. Mit dem Buchungsauftrag und der Zahlung versichern Sie, dass Sie diese kennen und akzeptieren.
Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.

2) Bezahlung

a) Bei Anmeldung von Hotelbuchungen wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, maximal jedoch € 250,00 fällig: bitte geben Sie Ihre Kreditkartennummer mit Verfalldatum an, so dass wir den Anzahlungsbetrag einziehen können. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder wird unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen, werden wir den von Ihnen geleisteten Anzahlungsbetrag selbstverständlich unverzüglich zurückerstatten.
b) Bei "tickets only" ist der Reisepreis sofort nach Bestätigung fällig.
c) Sollten Sie innerhalb von 21 Tagen vor Reiseantritt buchen, so müssen wir Ihnen eine Spätbuchungsgebühr in Höhe von € 26 pro Vorgang in Rechnung stellen, welche ebenfalls mit der Anmeldung fällig wird. Wir weisen darauf hin, dass diese auch bei Nichtzustandekommen eines Reisevertrages bzw. bei Rücktritt nicht zurückerstattet werden kann.
d) Die Restzahlung ist mit der Erstellung der Rechnung/Reisebestätigung fällig. Bei längerfristigen Hotelbuchungen wird die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
e) Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
f) Ist der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung, d.h. nach der ersten Zahlungserinnerung, oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, so berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren (s. Ziff 6), vorausgesetzt es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3) Leistungen/Preise

a) Der Umfang der von uns vertraglich zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Reisebestätigung/Rechnung.
b) Falls Sie spezielle Wünsche haben, die nicht in unserer Broschüre angeboten sind, werden wir diese an das entsprechende Unternehmen weiterleiten. Sofern wir diese Leistungen nicht selbst anbieten, können wir keine Garantie dafür übernehmen; wir werden uns jedoch darum bemühen, dass das entsprechende Unternehmen auf Ihre speziellen Wünsche eingeht. Bitte beachten Sie, dass Nebenabreden, die den Umfang der mit uns vertraglich vereinbarten Leistung verändern, einer schriftlichen Bestätigung bedürfen.

4) Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, d.h. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Sollte die nachträgliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erforderlich sein, werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen; in diesem Fall sind Sie berechtigt, ohne Berechnung einer Gebühr mit Ausnahme der eventuell angefallenen Spätbuchungsgebühr vom Vertrag zurückzutreten.
b) Bei Nutzung der Pep-Tarife für Flüge ist eine Ausgleichzahlung bei Flugverspätungen oder –ausfällen etc. in der Regel ausgeschlossen, d.h. daraus resultierende notwendige Verpflegungsleistungen, Hotelübernachtungen, Mietwagenbuchungen u. dergl. werden nicht erstattet. Eine Umbuchung erfolgt nur zu den Bedingungen der jeweiligen Airline.

5) Preiserhöhung

Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn genaue Angaben zur Berechnung des Preises erfolgen und die Preisänderung aus einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse resultiert. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Berechnung einer Gebühr mit Ausnahme der eventuell angefallenen Spätbuchungsgebühr vom Vertrag zurückzutreten.

6) Umbuchungen, Namensänderungen und Rücktritt durch den Reisenden

Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Im Falle Ihres Rücktritts haben wir als Reiseveranstalter einen Anspruch auf angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Es ergeben sich daher die wie folgt pauschalierten Ersatzansprüche

a) Flugscheine:
vor Ausstellung jeweils abhängig von der betreffenden Fluglinie, nach Ausstellung 100%*

b) Hotelanteil, Mietwagenanteil oder andere Dienstleistungen: bei Rücktritt bis 31 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises,
30 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises,
21 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises,
13 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises.

Bei Stornierung am Abflugtag oder bei Nichterscheinen wird der volle Reisepreis erhoben. Das gleiche gilt, wenn die Reise wegen Fehlens der notwendigen Reisedokumente wie Reisepass, Visa o.ä. nicht angetreten werden kann. Selbstverständlich steht es Ihnen im Einzelfall frei, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine, bzw. geringere Kosten als die in der von uns in der Pauschale ausgewiesenen Kosten entstanden sind.

Zu* Je nach Fluggesellschaft sind die aufgeführten Bedingungen unterschiedlich und können an dieser Stelle nicht im Einzelnen aufgeführt werden, deshalb sollten Sie diese für Ihre Buchung erfragen, wenn Sie diese in Erfahrung bringen möchten. Generell gilt aber, dass Pep-Flüge sind fast immer von einer Stornierung ausgeschlossen sind, insbesondere dann, wenn der Hinflug in Kürze angetreten wird oder schon angetreten wurde und der Rückflug storniert werden soll; ebenso verhält es sich mit Umbuchungen. Namensänderungen sind je nach Fluggesellschaft bedingt möglich und unterliegen deren Bestimmungen.
Umbuchungen, Stornierungen und Namensänderungen sind an die Gebührenordnung der Fluggesellschaft gebunden, die u.a. vertraglich festgelegt wurde. Auch Lawson International fordert je nach Aufwand und Fluggesellschaft eine Gebühr für diese Tätigkeit.

7) Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind bedingt durch eine schuldhafte Falschinformation von unserer Seite. Als Reiseveranstalter stehen wir dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, somit deutsche Staatsangehörige, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Der Reisende ist dazu verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt; in diesem Fall gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für den Fall, dass Sie uns mit der Beschaffung notwendiger Visa beauftragen, haften wir nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den Zugang durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten.

8) Gewährleistung/Abhilfe/Mitwirkungspflicht

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Mängelanzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese ausdrücklich verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen sollte Ihre Kündigung des Reisevertrages schriftlich erfolgen.

9) Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig vom Reiseveranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Reiseveranstalter für einen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. Durch unvorhersehbare Unregelmäßigkeiten kann es vorkommen, dass Sie die Fluglinie, auf der Sie gebucht sind, nicht befördern kann. Umbuchungen können dann nur auf die gleiche Fluglinie erfolgen; eine "denied boarding compensation" erfolgt in den meisten Fällen nicht. Näheres ist aus den jeweiligen Programmen zu ersehen.

10) Gerichtsstand

Gerichtsstand des Reiseveranstalters ist Münster. Für den Fall dass der Vertragspartner des Reiseveranstalters keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner des Reiseveranstalters um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand gleichfalls Münster vereinbart.

11) Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

12) MISSBRAUCH

Die jeweiligen Leistungsträger und Klüber Touristik GmbH behalten sich das Recht vor bei Missbrauch, Ihre Reiseanmeldung abzulehnen, bzw. falls bereits geflogen wurde, die Differenz zum Normaltarif dem entsprechenden Reisenden nachzubelasten.

Hi! Klicken Sie auf einen unserer Vertreter unten, um auf WhatsApp zu chatten oder senden Sie uns eine E-Mail an klueber@lawson-international.de

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